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FWN · Aus dem bisherigen Themenarchiv

Neue Bebauungspläne: Vorhandener Bestand in Gefahr!

Hinterer Hafenbereich und Innenstadt: Planungssicherheit für Betriebe und Eigentümer.

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Vorhandener Bestand in Gefahr!

Hinterer Hafenbereich: Die Wirklichkeit muss Grundlage der Planung sein

Im hinteren Hafenbereich haben sich über viele Jahre unterschiedliche Handwerks-, Dienstleistungs-, Lager- und Gewerbebetriebe angesiedelt. Sie versorgen unsere Insel, schaffen Arbeitsplätze und sind ein fester Bestandteil unserer
Infrastruktur.

Der geltende Bebauungsplan Nr. 47 B stammt aus dem Jahr 2006. Die Stadt räumt in der Begründung zum neuen Bebauungsplan selbst ein, dass die damalige Erschließungsplanung nie wie vorgesehen umgesetzt wurde und die tatsächlichen Verhältnisse
längst nicht mehr mit den planungsrechtlichen Vorgaben übereinstimmen.

Mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 47 D „Hinterer Hafenbereich“ soll diese Situation nun neu geordnet werden. Der Entwurf hält jedoch weiterhin an einem „sonstigen Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „hafengebundenes Gewerbe“ fest. Als hafengebunden soll danach jeder Betrieb gelten, dessen Lage am Hafen „aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll“ ist – ein „räumlich-funktionaler Zusammenhang“ , der im Einzelfall erst
noch nachgewiesen werden müsste. Im Teilgebiet SO 2 sollen zudem ausnahmsweise auch andere Gewerbebetriebe zugelassen werden können.

Genau hier liegt das Problem: Diese Formulierung ist so unbestimmt, dass niemand vorab sicher sagen kann, welcher Betrieb künftig noch zulässig ist – und welcher nicht. Ob ein Betrieb „betrieblich sinnvoll“ am Hafen
liegt und den geforderten „räumlich-funktionalen Zusammenhang“ erfüllt, entscheiden im Zweifel Rat, Bauausschuss und Verwaltungsausschuss nach freiem Ermessen – mit ungewissem Ausgang und je nach politischer Mehrheitslage. Eine verlässliche
Bestandssicherheit für die vorhandenen Betriebe und Dienstleistungsbüros, von denen die meisten nicht hafengebunden sind und teils noch nicht einmal über eine Baugenehmigung für ihren Standort verfügen, ist damit nicht verbunden.
Im Gegenteil: Diesen Betrieben droht im schlimmsten Fall ein Nutzungsverbot.

Eine Planung, die vorgibt, sich an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen, muss die vorhandene gewerbliche Struktur vollständig und verlässlich abbilden – und darf sie nicht zur Verhandlungsmasse machen.

Die FWN fordert deshalb:

●      Die im hinteren Hafenbereich vorhandenen Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe müssen bauplanungsrechtlich dauerhaft zulässig bleiben.

●      Sie brauchen eine klare, verlässliche Entwicklungsperspektive statt einer Genehmigung von Fall zu Fall.

●      Allgemeines Gewerbe darf nicht nur über unsichere Ausnahmeentscheidungen möglich sein.

●      Erweiterungen, Betriebsübergaben und notwendige Investitionen müssen rechtssicher planbar sein.

●      Vor jeder weiteren Entscheidung müssen die betroffenen Unternehmen umfassend angehört und ihre tatsächlichen betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Diesen Anforderungen wird nur eine Ausweisung als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO gerecht. Das fordert die FWN. Wir wollen keine Planung gegen die vorhandenen Betriebe – sondern eine Planung gemeinsam mit ihnen.

Altferienwohnungen: Rechtssicherheit statt Aufgabe gewachsener Strukturen

Auch bei den neuen Bebauungsplänen für die Innenstadt stehen viele Eigentümer vor erheblichen Unsicherheiten. Besonders betroffen sind Ferienwohnungen, die seit Jahrzehnten bestehen, deren damalige Genehmigungslage sich heute aber
nicht mehr eindeutig nachvollziehen lässt.

Dass es dieses Problem gibt, räumt die Stadt in ihrer eigenen Begründung zu den Bebauungsplänen Nr. 2 A, 2 C sowie 3 A und 3 B ausdrücklich ein: Die Genehmigungslage vieler Ferienwohnungen sei nicht klar nachvollziehbar, der Bestandsschutz
könne deshalb nicht immer eindeutig abgebildet werden.

Der neue Entwurf sieht Ferienwohnungen in den betroffenen Sondergebieten künftig grundsätzlich nur noch als ausnahmsweise zulässige Nutzung vor. Zudem soll der Anteil der Dauerwohnungen den der Ferienwohnungen überwiegen. Das ist weit
mehr als eine Bestandsaufnahme – es ist ein erheblicher Eingriff in gewachsene Nutzungsstrukturen.

Die FWN unterstützt das Ziel, Dauerwohnraum zu schützen und neuen Wohnraum für Insulaner zu schaffen. Aber dieses Ziel darf nicht dadurch erreicht werden, dass Eigentümer jahrzehntelang bestehender Altferienwohnungen künftig nur noch ausnahmsweise als z. B ein unbestimmter Härtefall – wenn überhaupt – eine Chance auf Zulässigkeit haben.

Viele dieser Wohnungen wurden über Jahrzehnte offen touristisch genutzt, bei der Stadt angemeldet, ordnungsgemäß versteuert und sind fest in die touristische Struktur der Insel eingebunden.

Die FWN fordert deshalb eine rechtssichere Regelung für langjährig bestehende Altferienwohnungen vor dem Stichtag 01.01.2015 – in Anlehnung an das gerichtlich bestätigte „Borkumer Modell“. Entsprechende
Lösungsvorschläge liegen von der FWN bereits seit Monaten vor.

Dauerwohnraum und Ferienwohnungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beide gehören zur gewachsenen Struktur Norderneys.

Die politische Ablehnung dieser FWN-Vorschläge durch die Verwaltung, die SPD und den Grünen dazu ist unbegreiflich!!

Norderney braucht realitätsnahe Bebauungspläne

Ob Gewerbebetriebe im Hafen oder langjährig bestehende Altferienwohnungen in der Innenstadt: In beiden Fällen zeigt sich dasselbe Muster. Über Jahrzehnte ist eine gewachsene Wirklichkeit entstanden – eine Wirklichkeit, die die Stadt
selbst mitverantwortet hat. Jetzt soll sie mit neuen Bebauungsplänen einfach zurückgedreht werden, ohne dass für die betroffenen Betriebe und Ferienwohnungsbesitzer eine überzeugende und verlässliche Bestandslösung vorliegt.

Bebauungspläne dürfen nicht nur auf dem Papier funktionieren. Sie müssen den Menschen, Betrieben und Eigentümern auf unserer Insel echte Planungs- und Rechtssicherheit geben.

Und genau dafür braucht es eine starke FWN im neuen Stadtrat!

Die Interessen unserer Betriebe, Vermieter und Insulaner brauchen eine starke, unabhängige Vertretung. Die FWN steht für Bebauungspläne, die sich an der tatsächlichen Situation orientieren, Eigentumsrechte respektieren und gleichzeitig
Dauerwohnraum wie heimische Wirtschaft sichern.

Wir wollen Norderney nicht einfach verwalten. Wir wollen unsere Insel mit Vernunft, Augenmaß und klaren Lösungen weiterentwickeln.

Norderney bewahren – und trotzdem weiterdenken.

Dafür braucht es eine starke FWN i

Quelle & Einordnung

Übernommen von der bisherigen FWN-Webseite. Die Ausschusszuordnung dient der thematischen Orientierung.

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