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Von der Rechtslage zur Lösung

Der FWN-Vorschlag für Altferienwohnungen und den Schutz von Dauerwohnraum.

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Andere erklären, warum so viele Ferienwohnungen auf Norderney bis heute ungenehmigt sind.

Die Freien Wähler Norderney greifen dies auf und legen den fertigen, gerichtsfesten Weg vor —

mit Rechtssicherheit für die Eigentümer und neuem Dauerwohnraum für die Insel.

Am 26. August 2026 hat die Norderneyer FDP zu einem Vortrag über Ferienwohnungen auf Norderney

eingeladen, gehalten von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht unter dem Titel „Recht,

Regeln, Realität“. Die rechtliche Bestandsaufnahme war zutreffend und wichtig: Sie hat deutlich

gemacht, wie viele Ferienwohnungen auf unserer Insel bestehen, ohne je förmlich genehmigt worden

zu sein, und wie unklar die Rechtslage für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ist.

So richtig diese Analyse ist — sie bleibt auf halbem Weg stehen, und das insbesondere bei dem

hier vor allem maßgeblichen planungsrechtlichen Umgang mit den ungenehmigten Altferienwohnungen,

die in den Jahrzehnten vor 2015 entstanden sind. Für sie hat weder der Landkreis Aurich

noch die Stadt Norderney jemals eine Baugenehmigung verlangt: Angesichts einer damals unklaren

Gesetzeslage, Rechtsprechung und Rechtsliteratur war die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung

der gewöhnlichen Wohnnutzung planungsrechtlich gleichgestellt und bedurfte keiner

gesonderten Genehmigung — sie war damit legal. Bei der Stadt Norderney galt im Einvernehmen

mit dem Landkreis Aurich über Jahrzehnte das Motto „Wohnen gleich Wohnen“. Auf diese Praxis

haben sich die Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen verlassen. Erst später, ab

etwa 2014/2015, hat die Rechtsprechung die Ferienwohnung einhellig als eigenständige, genehmigungspflichtige

Nutzungsart eingeordnet, und der Gesetzgeber hat sie mit der Novellierung der

Baunutzungsverordnung im Jahr 2017 in einem neuen § 13a BauNVO ausdrücklich definiert.

Auf diesen Vertrauenstatbestand und auf die entscheidende Frage, wie eine rechtssichere Bestandssicherung

der Altferienwohnungen gelingen kann, ist der Vortrag von Rechtsanwalt Nettekoven

jedoch nicht eingegangen. Genau hier setzen wir von der FWN mit unserem Lösungsvorschlag

an: Was nun? Wie kommen wir von einem Zustand, in dem Hunderte Altferienwohnungen

vor 2015 genehmigungsfrei zugelassen oder zumindest aktiv geduldet wurden, heute aber nicht

mehr rechtssicher sind, zu einer Ordnung, die für alle gilt und die vor Gericht hält?

Beschreiben reicht nicht — es braucht einen Weg

Die Freien Wähler Norderney haben in den vergangenen Monaten nicht nur über das Problem

gesprochen, sondern eine ausformulierte, rechtlich abgesicherte Lösung erarbeitet: eine Satzung

in Anlehnung an die Regelungen der Insel Borkum, die dem dortigen bewährten und von den Gerichten

getragenen Vorbild folgt. Sie leistet zweierlei zugleich — Rechtssicherheit für den vorhandenen

Bestand und wirksamen Schutz des Dauerwohnraums für die Zukunft.

Der FWN-Weg in drei Schritten

Für die vor dem Stichtag 1. Januar 2015 seinerzeit legal, aber nie förmlich genehmigten Altferienwohnungen

und für die danach zugelassenen Ferienwohnungen lautet unser Vorschlag:

– Wer nachweisen kann, dass er seine Ferienwohnung schon vor dem 1. Januar 2015 und seither

durchgehend im Vertrauen auf diese damalige Praxis betrieben hat, erhält einen Rechtsanspruch

auf die nachträgliche Genehmigung — nicht nur die vage Aussicht darauf. Das schafft

endlich Klarheit für den Bestand und nimmt vielen Eigentümerinnen und Eigentümern eine

jahrelange Unsicherheit.

– Für alle Vorhaben nach 2015 gilt eine klare, für alle gleiche Regel: In jedem Wohngebäude

muss der Dauerwohnraum überwiegen. So wird der weitere Zuwachs von Ferienwohnungen

begrenzt und der Wohnraum geschützt, den die Insel dringend braucht.

– Und das Entscheidende: Der Weg wirkt immer zugunsten des Dauerwohnens. Eine bisher als

Ferienwohnung genutzte Wohnung kann verfahrensfrei in Dauerwohnen wechseln — und

dort, wo das Planungsrecht es zulässt, auch wieder zurück. Umgekehrt ist der Wechsel von

vorhandenem Dauerwohnraum in eine Ferienwohnung gerade nicht frei; bestehender Dauerwohnraum

bleibt geschützt. Das ist nicht nur rechtmäßig, sondern zugleich ein flexibles Steuerungsinstrument

für mehr Dauerwohnraum, das auf die Lebenswirklichkeit der Menschen reagiert.

Warum unser Weg hält

Unser Vorschlag steht auf sicherem rechtlichem Grund. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss

vom 10. November 2025 (Aktenzeichen 4 BN 12.25) ausdrücklich bestätigt, dass eine Gemeinde

für jedes Wohngebäude einen Mindestanteil an Dauerwohnen festsetzen darf, um bezahlbaren

Wohnraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern. Genau darauf baut unsere Satzung

auf. Sie behandelt alle Eigentümerinnen und Eigentümer nach denselben, im Voraus bekannten

Regeln.

Das ist mehr als eine juristische Feinheit. Es ist der Unterschied zwischen einer Lösung, die im

ganzen Ort Vertrauen schafft, und einer Ankündigung, die am Ende vor Gericht scheitern könnte.

Die Stadtverwaltung und das Bauamt setzen, unterstützt von den Fraktionen der SPD und von

Bündnis 90/Die Grünen, demgegenüber auf einen anderen Weg: die Legalisierung über einzelne

Ausnahmeentscheidungen. Solche Entscheidungen hängen vom Ermessen der Verwaltung und

von den jeweiligen Mehrheiten im Verwaltungsausschuss ab. Gerade weil sie nicht an klare, für alle

gleiche Regeln gebunden sind, sind sie anfällig für Ungleichbehandlung — der Gleichheitssatz des

Grundgesetzes verbietet aber, gleichgelagerte Fälle ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln.

Bei der Größenordnung auf Norderney, wo Ausnahmen eher die Regel als die Ausnahme

wären, schafft dieser Weg gerade nicht die verlässliche, gleiche Grundlage, auf die es ankommt.

Rechtsanspruch statt Bittsteller

Darin liegt der grundlegende Unterschied zwischen unserem Vorschlag und dem Modell der Bauverwaltung.

Bei uns hat jede Inhaberin und jeder Inhaber einer solchen Altferienwohnung einen

Rechtsanspruch auf die nachträgliche Genehmigung, sobald die durchgehende Nutzung seit der

Zeit vor 2015 nachgewiesen ist; die Genehmigung muss dann erteilt werden, soweit nicht zwingende

Bauvorschriften wie der Brandschutz entgegenstehen. Nach dem Modell der Bauverwaltung

dagegen steht die Nachgenehmigung im Ermessen der Verwaltung und der jeweiligen Mehrheiten

in den Ratsgremien — etwa nur dann, wenn ein Härtefall anerkannt wird. Die Eigentümer wären

damit Bittsteller statt Anspruchsberechtigte. Der Unterschied ist grundlegend: Anspruch bedeutet

Rechtssicherheit für alle nach gleichen Regeln; Ermessen bedeutet Ungewissheit und die Gefahr

der Ungleichbehandlung bis hin zur Willkür.

Fertig ausgearbeitet — bislang ohne Mehrheit

Dieser Vorschlag liegt fertig ausformuliert und rechtlich abgesichert vor. Im Rat hat er bislang jedoch

leider keine Mehrheit gefunden: Die Fraktion der SPD hat sich einhellig, die Fraktion von

Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bis auf eine Stimme — gemeinsam mit der Verwaltung, dem

Gegenentwurf des Bauamts und dem Bürgermeister — für einen anderen Weg entschieden. Damit

bleibt eine Lösung, die Rechtssicherheit für die Eigentümerinnen und Eigentümer und zugleich

neuen Dauerwohnraum für die Insel schaffen würde, weiter liegen. Bei der Kommunalwahl am 13.

September 2026 haben es die Norderneyerinnen und Norderneyer in der Hand, das zu ändern.

Worum es uns geht

Wir wollen keine Insel, auf der diejenigen, die hier arbeiten, keine Wohnung mehr finden. Und wir

wollen die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht länger im Ungewissen lassen. Beides ist möglich

— mit klaren Regeln, mit Augenmaß und mit einer Lösung, die rechtlich Bestand hat. Eine gute

Rechtsdarstellung ist wertvoll; aber sie ersetzt keine Lösung. Die Freien Wähler Norderney legen

diese Lösung vor — fertig ausformuliert, gerichtsfest und mit einem klaren Ziel: mehr bezahlbarer

Wohnraum und faire Regeln für alle.

Freie Wähler Norderney — für ein lebendiges, bezahlbares Wohnen auf Norderney. Nur mit

uns: Geben Sie am 13. September 2026 der FWN und ihren Kandidatinnen und Kandidaten

für den Rat Ihre Stimme.

Hayo F. Moroni, 31.08.2026

Quelle & Einordnung

Übernommen von der bisherigen FWN-Webseite. Die Ausschusszuordnung dient der thematischen Orientierung.

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