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Festivalwochenenden: Lärm und Lebensqualität
Anwohnerbelastung, Ordnung und Ansatzpunkte für das Gespräch mit der Stadt.

Nein, rechtlich gesehen definitiv nicht. Auch wenn die Polizei oder das Ordnungsamt im Eifer des Gefechts an Belastungsgrenzen stoßen und es für Anwohner so wirken mag: Das Gesetz gilt auch Pfingsten.
- Veranstaltungslärm vs. Straßenkriminalität: Für das Festival selbst gibt es meist behördliche Ausnahmegenehmigungen (z. B. verlängerte Musikzeiten).
- Das Problem des „Vorglühens“: Wenn Gruppen nachts grölend und mit Supermarkt-Alkohol durch die Poststraße ziehen, ist das kein behördlich genehmigter Event-Lärm, sondern schlichtweg ruhestörender Lärm (§
117 OWiG) oder je nach Verhalten Sachbeschädigung und Belästigung der Allgemeinheit. - Einschätzung der Polizei: Die Aussage „Damit muss man leben“ ist rechtlich nicht haltbar, spiegelt aber oft die personelle Überlastung an solchen Großwochenenden wider. Die Polizei muss Prioritäten setzen (Gewaltdelikte
gehen vor Ruhestörung). Ein Freibrief für „marodierende Gruppen“ ist das jedoch nicht.
2. Was wurde bereits getan und wo liegen die Lücken?
Die Stadt hat mit den Arbeitskreisen und der Einschränkung der Außengastronomie (oft Schließung der Außenbereiche ab 22:00 oder 23:00 Uhr) an der richtigen Stellschraube gedreht. Das Problem ist jedoch: Die Gastronomen sind nur für das verantwortlich, was auf ihrer Fläche passiert.
Sobald die Leute auf der öffentlichen Straße stehen und ihr Bier aus dem Kiosk oder Supermarkt trinken, ist die Gastronomie raus – ab hier sind ausschließlich das Ordnungsamt und die Polizei zuständig.
3. Ansatzpunkte für das Gespräch mit der Stadt
Wenn Sie das Thema gebündelt an die Stadt herantragen, sollten Sie weg von der reinen Emotion und hin zu konkreten, strukturellen Forderungen gehen:
- Alkoholkonsumverbote in bestimmten Zonen: Geprüft werden sollte, ob für die Hotspots der Innenstadt (wie der Poststraße) zu den Festivalzeiten zeitlich begrenzte Alkoholkonsum- oder Verweilverbote auf öffentlicher
Straße erlassen werden können (ähnlich wie es viele Städte in Party-Hotspots handhaben). - Präsenz von Ordnungskräften erhöhen: Die Stadt fordert zu Recht Kurtaxe und profitiert von den Events. Ein Teil dieser Einnahmen muss in einen privaten Sicherheitsdienst (Sicherheitswacht) fließen, der im Auftrag
der Stadt gemeinsam mit dem Ordnungsamt nachts Streife in den Wohnstraßen läuft. - Müll- und Glasverbote: Oft hilft schon ein striktes Glasverbot in der Fußgängerzone zu Eventzeiten, um den Mitbring-Konsum unattraktiver zu machen.
- Lärmprotokolle der Anwohner: Um der Stadt zu zeigen, dass es kein „Pfingst-Exzess“, sondern ein Dauerproblem ist, sollten die Anwohner über 2–3 Monate ein präzises Lärmprotokoll führen (Datum, Uhrzeit, Art des
Lärms, Reaktion der Polizei bei Anruf). Das nimmt der Politik das Argument, es handele sich um Einzelfälle.
Wie nehmen Sie die Situation wahr?
Um die Situation noch besser einschätzen und für das Gespräch mit der Stadt aufbereiten zu können, wäre Feedback aus der Community hilfreich: Inwieweit strahlt der Lärm aus der Poststraße auch in die Nebensaison oder andere Wochentage ab, und welche konkreten Maßnahmen (z. B. mehr Kontrollen vs. Alkoholverbote) würden Sie sich von der Stadt wünschen?
Übernommen von der bisherigen FWN-Webseite. Die Ausschusszuordnung dient der thematischen Orientierung.
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